2010 hatte Herr Maas, damals noch nicht Bundesjutziminister, sondern ’nur‘ Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion und somit Oppositionsführer im Landtag des Saarlandes, sich noch für die vollkommene Aufhebung der Verjährungsfristen bei Missbrauchsdelikten an Kindern ausgesprochen; es dürfe nicht sein, „dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt“.
Jetzt, da diese Einsicht gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt werden müsste, gilt das nicht mehr. Am Donnerstag, den 13.11.2014 soll die Gesetzesänderung, durch die die Verjährungsfristen nur verlängert werden, im Bundestag verabschiedet werden.
Norbert Denef, der Chef des Opfervereins netzwerkB und unermüdlicher Kämpfer für die Rechte der Opfer, fordert von den Politikern: “Dieser Gesetzentwurf ist eine Farce“. Die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch müssten „komplett aufgehoben werden, und zwar auch rückwirkend“
Sein Wort in Gottes Ohr.