Der Zeus von Karlsruhe

BGH-Richter Thomas Fischer verliert die obergerichtliche Contenance und beschimpft den langjährigen Ex-Bundesminister Norbert Blüm in der Wochenzeitung DIE ZEIT (30.10.2014) als kleinen, kurzatmigen, halssteifen Mann, „der einfache Scherze und kurze Sätze liebt, von der Welt immer überrascht ist und aus der Fähigkeit, frühkindliche Ahnungslosigkeit zu simulieren, das Beste gemacht hat“.

So liest es sich also, wenn ein oberster Richter sich verletzt fühlt und Rache nimmt.

Fischer nennt das Buch von Norbert Blüm „Ein­spruch! Wi­der die Will­kür an deut­schen Ge­rich­ten“ eine „unstrukturierte Abfolge von Beschimpfungen und Behauptungen“ – und zahlt mit gleicher Münze etwas heim, was so gar nicht ausgeteilt wurde. Das erstaunt nun doch von einem Spitzenjuristen von dem man Besseres gewohnt ist.

Fischer gibt sogar zu, dass er sich mit den sachlichen Argumenten des Buches gar nicht auseinandersetzen mag und schreibt auch warum:

„Stil und Undifferenziertheit des Textes nehmen dem fachkundigen Leser aber jede Freude, sich mit Sachfragen auseinanderzusetzen.“

Aha, Blüm ist als Nichtjurist und Akademiker des zweiten Bildungsweges also kein adäquater intellektueller Sparringpartner für Herrn Prof. Dr. Fischer?

Da fällt einem plötzlich wieder das Argument des ehemaligen BGH-Präsidenten Tolksdorf ein, der Fischer in einem zweijährigen, knallhart geführten Kampf als Senatsvorsitzenden verhindern wollte. Grund:

„Fi­scher neige dazu, ‚an­dere seine in­tel­lek­tu­elle Über­le­gen­heit spü­ren zu las­sen’ „,

ihm fehle deshalb die nötige soziale Kompetenz für die Aufgabe als Vorsitzender eines Senats, berichtete die Süddeutsche Zeitung im Mai 2013 über diese ungewöhnliche Auseinandersetzung, die unser höchstes Gericht fast lahmlegte. Sie wurde schließlich von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zugunsten von Fischer entschieden.

Prof. Fischer ist seit 26. Juni 2013 Senatsvorsitzender des 2. Strafsenats des BGH, der, nicht zuletzt wegen Thomas Fischer, durchaus als fortschrittlich gilt. Fraglich ist, ob seine Jobbeschreibung auch das zeusartige Blitzeschleudern wie im ZEIT-Artikel abdeckt, das, man darf es wegen des Widerstands von Tolksdorf vermuten, nicht nur in öffentlichen Printmedien stattfindet.

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