Qualifikation

Examina und Arbeitserfahrung
Die normalen Qualifikationen, die eine Rechtsanwältin in Deutschland besitzen muss, habe ich durch zwei Staatsexamina erworben. Dieses theoretische Wissen habe ich in vielen Jahren anwaltlicher und nicht anwaltlicher Tätigkeit in Lebenswirklichkeit umgesetzt.

Lebenserfahrung
Darüber hinaus habe ich in den letzten 30 Jahren ein breites Spektrum an Lebenserfahrung angesammelt, weil ich kein ‚Tunnelleben‘ geführt, sondern mit vielen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, Branchen, sozialen Schichten und Geisteshaltungen und nicht nur in Deutschland gelebt und gearbeitet habe.

Unbestechlichkeit
Weiterlesen →Dadurch bin ich weitgehend angstfrei und unkäuflich geworden. Finanzielle Sicherheit war nie der Maßstab für meine Lebensentscheidung. Ich war keinen einzigen Tag angestellt, sondern immer freiberuflich tätig.

Engagement ohne „Helfersyndrom“
Ich bin eine Kämpferin und glaube, dass man den Schwächeren gegen diejenigen helfen muss, die glauben, dass das Recht des Stärkeren in unserer Verfassung steht. Trotzdem habe ich kein Helfersyndrom und kann sehr wohl unterscheiden, ob sich jemand mit der Opfernummer oder anderen schrägen Techniken  Vorteile verschaffen will.

Ehrlichkeit
Ich kommuniziere meine Einschätzungen auch Mandanten gegenüber direkt, selbst wenn ich dadurch Aufträge verliere.