Knastprivilegien von Uli Hoeneß

Veröffentlichter Leserbrief im Stern Nr. 44/2014, zu dem Artikel „Wie ein König“ – Ein Mithäftling berichtet über Knastprivilegien von Uli Hoeneß“ im Stern Nr. 43/2014

Jeder Strafverteidiger weiß, dass es stimmt, was hier ein Mitgefangener von Hoeneß berichtet. Warum soll Art 3 GG im Knast gelten, wenn er schon ‚draußen‘ nur sehr rudimentär gilt. Die Knastgesellschaft ist ein konzentriertes Abbild der Gesellschaft ‚draußen‘, nichts anderes.

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