Erstes Telefongespräch
In einem ersten Telefongespräch höre ich mir Ihre Sache an und sage Ihnen, ob ich Sie in Ihrem Fall beraten kann und was ich dazu von Ihnen brauche.
Analyse des Falles
Nachdem Sie mir alle wichtigen Unterlagen ( Verträge, Schriftsätze, Urteile etc.) geschickt haben, bilde ich mir eine erste Meinung, die ich mit Ihnen bespreche.
Schriftliches Fazit
Abschließend fasse ich meine Beurteilung Ihres Falles und die Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise kurz schriftlich zusammen.
Weiteres Vorgehen
Aufgrund des Fazits mache ich Vorschläge wie Sie weiter vorgehen können.