Ihre Chancen

Sie haben keinen Vertrag über wahlärztlichen Leistungen unterschrieben:

Wahrscheinlich bekommen Sie trotzdem Rechnungen von den einzelnen Abteilungen, weil wohl oft automatisch der Vertragsabschluss im Krankenhaus-Computer vermerkt wird.

Zahlen Sie auf keinen Fall, beschweren Sie sich oder lassen Sie mich das machen.

Sie haben einen Vertrag unterschrieben und wussten nicht, dass wahlärztliche Leistungen nicht versichert sind:

Sie sollten die Rechnung auch nicht bezahlen und den Vertrag anfechten. Wenn das Krankenhaus auf Zahlung besteht, sollten Sie sich verklagen lassen.

Wie mir Klinikpersonal versichert hat, ist die Nichtaufklärung bei diesem Punkt bei Aufnahme ins Krankenhaus auch bei den großen städtischen und staatlichen Kliniken das Übliche. Das kann man nicht hinnehmen.