Jetzt geht es um Khaled al-Masri

Veröffentlichter Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 16. Dezember 2013 zum Artikel „PSYCHIATRIE. Es gibt viele Mollaths“

Warum sollte man den Paragrafen 63 StGB verändern? Er ist doch so praktisch, um Menschen zu entsorgen, die stören. Wehren können sich diese dann nicht mehr. Gustl Mollath war eine große Ausnahme und hat sich durch seinen langen Kampf um seine Freilassung auch um unseren Rechtsstaat verdient gemacht, weil dadurch zum ersten Mal die Rechtsgemeinschaft erfahren hat, was mit ihrer Justiz und den Psychiatern möglich ist. Mollath hat es glücklicherweise geschafft. Zurzeit müssen wir um Khaled al-Masri Angst haben. Er zeigt auffälliges Verhalten, nachdem ihn unsere amerikanischen Freunde in Afghanistan ein halbes Jahr gefoltert haben. Als sie gemerkt haben, dass er doch kein Terrorist war, hat man ihn freigelassen. Al-Masri war und ist Deutscher. Geholfen hat ihm, außer seinem Anwalt, in Deutschland niemand wirklich. Er hatte früher eine Familie mit sechs Kindern. Jetzt hat er nichts mehr. Es geht ihm nicht gut. Das Landgericht Kempten lässt gerade ein psychologisches Gutachten zu seiner Schuldfähigkeit einholen – und dann? Ab in die Forensik? Was sagt die Anwaltschaft dazu?

Kommentare sind geschlossen.